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Darf mich der Rechtsschutzversicherer auf die von ihm vorgehaltene die telefonische Rechtsberatung verweisen?
23.1.2008 : Rechtsschutzversicherung
Meine Rechtsschutzversicherung hat mich zunächst auf die hauseigene Rechtsberatungshotline verwiesen. Ist es sinnvoll, diese Beratung in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass ein Rechtschutzversicherer bestrebt ist, seine Kosten zu minimieren. Die Einrichtung solcher „Beratungshotlines durch (unabhängige) Anwälte“ ist in den letzten Jahren ein beliebtes Mittel bei vielen Versicherern geworden, diesen Weg konsequent zu beschreiten. Das Prinzip ist immer ähnlich: Rechtsschutzversicherer schließen mit Rechtsanwälten Verträge, in denen sich die Anwälte verpflichten die Versicherten telefonisch zu beraten. Auf die fachliche Kompetenz und Auswahl der beratenden Anwälte hat der Versicherte keinen Einfluss. Welcher Abrechnungsmodus zwischen Anwalt und Versicherer dabei auch getroffen wird, er liegt in der Regel unter den üblichen Gebühren für eine Rechtsberatung, welche die Rechtsschutzversicherung verpflichtet wäre, an den vom Versicherungsnehmer gewählten Anwalt zu zahlen. Beachten Sie, dass Sie laut Versicherungsvertrag fast immer Anspruch auf Rechtsberatung- und ggf. Vertretung durch einen von Ihnen selbst gewählten (Fach)anwalt haben und sich nicht der von den finanziellen Interessen der Rechtsschutzversicherung geleiteten Vorauswahl beugen müssen. Ausnahmen gelten dann, wenn Sie ggf. einen speziellen Rechtsschutzversicherungsvertrag geschlossen haben, welcher auf telefonischen Beratungsrechtsschutz durch Anwälte des Rechtsschutzversicherers beschränkt ist. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Rechtsanwalt Stefan Zeitler Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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