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Rechtsschutzversicherung

Ich habe meine Rechtsschutz bei der gleichen Versicherungsgesellschaft, gegen die ich auch vorgehen will?

23.1.2008 : Rechtsschutzversicherung

Ich möchte meine Ansprüche gegen eine Versicherung mit Hilfe des von mir ausgewählten Fachanwaltes für Versicherungsrecht durchsetzen. Leider habe ich alle meine Versicherungsverträge bei der gleichen Gesellschaft, natürlich auch die Rechtsschutzversicherung.

Muss ich jetzt damit rechnen, dass die Rechtsschutzversicherung meinem Anwalt die Deckungszusage verweigert, da sie ja Kosten dafür ausgeben muss, um gegen die eigene Gesellschaft vorzugehen?

 

 

 

Grundsätzlich ist die Situation, die Sie beschreiben nicht untypisch, da viele Menschen Ihre gesamten Versicherungsangelegenheiten häufig einem Agenten anvertrauen, der dann natürlich auch alle Verträge bei seiner Gesellschaft platziert. Eine andere Situation ergibt sich dann, wenn man von einem unabhängigen Versicherungsmakler betreut wird, welcher im Regelfall jeweils andere - für das Absicherungsbedürfnis – geeignete Gesellschaften vermitteln wird.

 

Die Sorge, dass Rechtsschutzversicherer – wenn es um die Deckung von Streitigkeiten gegen Gesellschaften aus dem eigenen Konzern oder Konzernverbund geht – eher ablehnend eingestellt sind, dürfte  – wenn man auf die gesetzliche Situation abstellt - zunächst unbegründet sein. Das Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt sog. Kompositversicherern ( Konzerne, welche in verschienen Versicherungsbereichen Produkte anbieten) strikte Spartentrennung vor, so dass der Gesetzgeber meint, ausgeschlossen zu haben, dass die Rechtsschutzversicherungen Rücksichten auf andere Bereiche im gleichen Haus nehmen.

 

Die praktischen Erfahrungen lassen jedoch aus anwaltlicher Sicht durchaus Zweifel aufkommen, ob diese Spartentrennung im konkreten Einzelfall immer eingehalten wird. So ist nicht selten festzustellen, dass dem Versicherungsnehmer in der beschriebenen Situation hohe Hürden aufgebaut werden, um den begehrten, vertraglich vereinbarten Rechtsschutz zu erlangen. Häufig wird zudem auf die vom Rechtsschutzversicherer selbst unterhaltene „Rechtsberatungshotline“ verwiesen, in denen angeblich unabhängige Anwälte tätig sind. Die Inanspruchnahme derartiger Beratungen bleibt oft unbefriedigend, nicht selten wird sogar pauschal von einem weiteren Vorgehen abgeraten. Sollte der Versicherungsnehmer gleichwohl auf einer Deckungszusage bestehen, bekommt er dann vom Rechtsschutzversicherer die Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussicht seiner Sache.

 

Festzuhalten bleibt, Sie haben als Rechtsschutzversicherungsnehmer einen vertraglichen Anspruch auf Beratungs- und Vertretungsrechtsschutz durch einen von Ihnen frei gewählten Rechtsanwalt, auch gegen eine andere Gesellschaft aus dem Konzern Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wenn Sie Ihren Anwalt gewählt haben, sollten Sie nur diesen beauftragen, die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Diese Dienstleistung wird von den allermeisten Rechtsanwälten kostenlos übernommen. Da der Rechtsanwalt regelmäßig selbst Interesse hat, die Deckungszusage zu erlangen und wird sich insofern den vielleicht ablehnenden Argumenten der Rechtsschutzversicherung nicht so leicht beugen. Sollte eine Deckungszusage vom Rechtsschutzversicherer dennoch auch durch den Anwalt nicht zu erlangen sein, muss der Rechtsschutzversicherer auf Deckung verklagt werden. Prüfen Sie genau, ob Ihr Rechtsanwalt kompetent ist, die Prozesschancen richtig einschätzen. Rechtsschutzversicherungsrecht ist eine versicherungsrechtliche Spezialmaterie, mit der nicht jeder Rechtsanwalt gleichermaßen gut vertraut ist, so dass es auch hier angebracht sein kann, sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden.

 

Am Schluss noch ein Hinweis auf oft missverstandene Regelungen im Rechtsschutzversicherungsvertrag. Dort wird zwar ausgeschlossen, dass die Rechtsschutzversicherung, Prozesse gegen sich selbst finanzieren muss. Das heißt natürlich nicht, dass damit auch die anderen Spartengesellschaften des Konzerns gemeint sind.

 

Sollte der Anwalt im Ergebnis zum Prozess gegen den Rechtsschutzversicherer raten, muss der Mandant dafür zunächst allein aufkommen, aber Im Regelfall ist ein Deckungsprozess gegen den Rechtsschutzversicherer um ein vielfaches preiswerter als eine Klage in der Hauptsache ohne Rechtsschutzversicherung. Wenn der Rechtsschutzversicherer durch das Gericht zur Deckung verurteilt wird, muss er die Kosten für die Deckungsklage natürlich auch tragen.

 

 

Ansprechpartner:

 

Rechtsanwalt Jörg Büchner

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

 

Rechtsanwalt Stefan Zeitler

Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Budapester Str. 43

10787 Berlin

 

Tel.:     030/ 23 00 33 44

Fax:     030/ 23 00 42 30

EMail:  info@ra-buechner.de

 


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