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Bestimmung Invaliditätsgrad durch welchen Arzt?
12.6.2006 : Unfallversicherung
Meine Unfallversicherung hat meinen behandelnden Arzt damit beauftragt, den Grad der Invalidität nach meinem Unfall zu bestimmen und ihm zu diesem Zweck einen entsprechenden Fragebogen zugeschickt. Ist das der richtige Weg oder muß die Versicherung einen Gutachter beauftragen? Die richtige Bestimmung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung ist eine komplizierte Materie, bei der verschiedene Fachgebiete ineinander greifen. Die gutachterliche Beurteilung des Invaliditätsgrades im Rahmen der sog. Gliedertaxe und um so mehr bei Verletzungen außerhalb der Gliedertaxe, kann nur durch erfahrene versicherungsmedizinisch geschulte Ärzte erfolgen. Dieses Wissen ist jedoch bei den wenigsten Medizinern vorhanden. Wenn die Bestimmung des Invaliditätsgrades durch den behandelnden Arzt erfolgt, dürfte es deshalb mehr oder weniger dem Zufall überlassen sein, ob dieser bei der Bewertung „richtig liegt“. Dies gilt um so mehr, da der Behandler generell ein ungeeigneter Gutachter ist, da er sich – bewusst oder unbewusst - seinen Behandlungserfolg nicht selbst „schlecht reden“ möchte. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung, wenn der Arzt bei seiner Einschätzung unterhalb des korrekten Invaliditätsgrades bleibt, diese natürlich akzeptieren und zur Grundlage ihrer Abrechnung machen wird. Sollte der behandelnde Arzt bei seiner Beurteilung jedoch (zu Gunsten seines Patienten) über das Ziel hinaus geschossen sein, wird die Versicherung diese Bewertung mit dem Hinweis ablehnen, dass der behandelnde Arzt nicht hinreichend kompetent sei, eine derartige Beurteilung vorzunehmen und selbst eine Begutachtung in Auftrag geben. Das Ergebnis dieser Begutachtung, welche dann durch einen von der Versicherung ausgewählten und bezahlten Mediziner erfolgt, sollte also um so mehr kritisch hinterfragt werden! Hinzu kommt die juristische Komponente, welche den ärztlichen Gutachtern naturgemäß völlig fremd ist. Gerade bei der Bewertung in der privaten Unfallversicherung ist jedoch die aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte zu beachten, die zugunsten von Versicherungsnehmern zu erheblich günstigeren Auslegungen der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) kommen kann und deren Nichtbeachtung im Zweifel zu Bewertungen führt, welche den Versicherungsnehmer erheblich benachteiligt. Da medizinische Gutachter sich jedoch allein auf ihr Fachgebiet beschränken und juristische Gesichtspunkte – zu recht - außen vor lassen, sollte eine derartige Begutachtung – insbesondere wenn die Versicherung der Auftraggeber ist, nie ungeprüft hingenommen werden.
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