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Berücksichtigung von tatsächlichen Arbeitsverdiensten für ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn oder der Deutschen Post
15.8.2002 : Gesetzliche Rentenversicherung - Renten im Beitrittsgebiet - Beitragszeiten
Berücksichtigung von tatsächlichen Arbeitsverdiensten für ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn oder der Deutschen Post Für Beschäftigte der Deutschen Post oder der Deutschen Reichsbahn der ehemaligen DDR ist der tatsächlich erzielte Arbeitsverdienst anrechenbar, auch wenn eine Beitragszahlung zur Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR) nicht erfolgte. Im Zeitraum ab dem 01.01.1974 ist ein erhöhter Arbeitsverdienst nur dann anrechenbar, wenn zu diesem Zeitpunkt ein ununterbrochenes 10-jähriges Beschäftigungsverhältnis bei Post oder Bahn bestand. Sollten Sie unter den Personenkreis fallen und bisher noch nicht die Anrechnung des tatsächlichen Verdienstes beantragt haben, empfehlen wir Ihnen im Rahmen eine Feststellungsverfahrens bzw. bei laufenden Renten eines Neufeststellungsverfahrens Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir vertreten Mandanten in den entsprechenden Verfahren gegen den Rentenversicherungsträger sowie vor den Sozialgerichten. Ansprechpartner Dezernat Rentenversicherungsrecht Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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