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Unfallversicherung: Verbesserte Gliedertaxe im Trend
14.6.2005 : Unfallversicherung
Der Wettbewerb in der privaten Unfallversicherung nimmt weiter zu, so dass viele Unternehmen ihre Bedingungen zum Vorteil des Verbrauchers weiter verbessern. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer Ausgabe vom Juni 2005 über 500 Tarife in der Privaten Unfallversicherung getestet. Leider haben sich auch in diesem Jahr wieder einige namhafte Anbieter dem Vergleich entzogen, so u.a. die Aachener & Münchener, Allianz, Axa, Hamburg-Mannheimer, Victoria und die WWK. Der gleichwohl sicher repräsentative Test hat gezeigt: In der privaten Unfallversicherung liegen insbesondere Verbesserungen bei der Gliedertaxe, beim Abzug von Vorerkrankungen und bei den Meldefristen im Trend. Von den besten 20 getesteten Gesellschaften boten immerhin 17 Anbieter eine verbesserte Gliedertaxe an. Ähnlich sind die Ergebnisse bei den Kriterien Verlängerung der Meldefrist und Berücksichtigung von Vorerkrankungen. Verbesserte Gliedertaxe: Die sog. Gliedertaxe ist gemeinhin das Instrument, mit dem in der privaten Unfallversicherung der Invaliditätsgrad nach einem Unfall bestimmt wird. Für den Totalverlust von Gliedmaßen oder deren vollständige Gebrauchsunfähigkeit sind in den Musterbedingungen ( AUB 88 oder AUB 94 ) Standartwerte festgelegt. Sollte die Funktionsfähigkeit von Körperteilen nur teilweise eingeschränkt sein, wird der Wert prozentual bemessen. Die sog. verbesserte Gliedertaxe führt i.E. dazu dass einzelne Werte per se mit einem erhöhten Wert in den Bedingungen festgelegt werden. ( z.B. Hand im Handgelenk statt 55% jetzt 65% oder Fuß im Fußgelenk nicht 40% sondern 50%). Die verbesserte Gliedertaxe wird unterdessen in mehr oder weniger starker Ausprägung von nahezu der Hälfte der Gesellschaften am Markt angeboten, z.B. Asstel , NV , Baden Badener, Europa, Ostangler, Volkswohl Bund, Ammerländer, HUK, MLP, Generali, DEVK. Verbesserte Meldefrist: Regelmäßiger Streitpunkt in der Auseinandersetzungen mit Gesellschaften der Privaten Unfallversicherung ist die Einhaltung der sog. Meldefrist: zum einen für die Geltendmachung von Ansprüchen zum anderen für die Invaliditätsfeststellung. Die Musterbedingungen sehen einen Zeitrahmen von max. 15 Monaten vor, was sehr knapp ist. Viele Gesellschaften dehnen diesen Zeitrahmen mittlerweile erheblich aus teilweise auf bis zu zwei Jahre. Anrechnung Vorerkrankung Grundsätzlich will die Unfallversicherung natürlich nur für den Schaden leisten, der durch den Unfall direkt ( kausal) verursacht worden ist. Ist also das Körperteil durch einen Vorunfall oder eine Vorerkrankung vorgeschädigt, wird die Unfallversicherung natürlich den Vorschaden abziehen wollen. Im Regelfall schlägt eine Vorerkrankung zu Buche, wenn sie mit mindestens 25 Prozent an der Invalidität beteiligt ist. Einige Gesellschaften bieten unterdessen verbesserte Bedingungen an bei denen eine Vorerkrankung erst ab einem höheren Anteil berücksichtigt wird ( Gothaer, MLP, Aspecta, Interrisk, Condor, Süddeutsche, Helvetia, VHV, Deutscher Ring, Gerling, Mannheimer, Baden Badener, Cosmos Direkt) Extras verteuern den Vertrag Kritisiert wird von den Verbraucherschützern, wenn die Unfallversicherung mit zusätzlichen Leistungen „aufgepeppt“ wird, die den Vertrag verteuern ( so z.B. Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Schmerzensgeld, Kurkostenbeihilfe ...). Im Versicherungsfall ist i.E. eine höhere Invaliditätsleistung nach einer verbesserten Gliedertaxe sicher wesentlich hilfreicher als die genannten Extras. Ansprechpartner Dez. Unfallversicherungsrecht: Rechtsanwalt Jörg Büchner Fachanwalt für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Stefan Zeitler Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 Email: info@ra-buechner.de
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