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Die "Online-Mandatierung"
15.4.2004 : weitere Rechtsgebiete - Bußgeld- und OWi-Recht
Beauftragung der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte Erfahrungsgemäß ist es für eine Vielzahl unserer Mandanten aus verschiedenen Gründen schwierig, einen persönlichen Termin in unserem Büro zu vereinbaren, sei es wegen der örtlichen Entfernung oder auch wegen eines zu engen Terminkalenders. Insbesondere im Bereich des Verkehrsbußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrechts bereitet die "virtuelle" Mandatierung jedoch keine Probleme. Sie können unser Büro telefonisch, per Fax oder Email oder auch per Post kontaktieren und werden dann umgehend von dem zuständigen Rechtsanwalt kontaktiert. Die weiteren Formaitäten der Mandatserteilung (Zusendung der Unterlagen und Übersendung der Vollmacht) können Sie dann direkt mit dem Anwalt klären. Auch kann dann das weitere Vorgehen in Ihrer Angelegenheit besprochen werden. In Verkehsordnungswidrigkeitensachen wird nach der Mandatierung durch den Anwalt zunächst regelmäßig die Ermittlungsakte angefordert. Nach deren Vorliegen kann dann die Strategie konkretisiert werden. In einer Vielzahl von Fällen wird das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht. Ansprechpartner Dezernat Verkehrsrecht/ Ordnungswidrigkeiten Rechtsanwalt Olaf Wegner Fachanwalt für Verkehrsrecht Budapester Str. 43 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 00 33 44 Fax: 030/ 23 00 42 30 EMail: info@ra-buechner.de
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