Die richtige Bestimmung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung ist eine komplizierte Materie, bei der verschiedene Fachgebiete ineinander greifen. Die gutachterliche Beurteilung des Invaliditätsgrades im Rahmen der sog. Gliedertaxe und um so mehr bei Verletzungen außerhalb der Gliedertaxe, kann nur durch erfahrene versicherungsmedizinisch geschulte Ärzte erfolgen. Dieses Wissen ist jedoch bei den wenigsten Medizinern vorhanden.