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Hier finden Sie alle alle Artikel, Meldungen, Urteile und FAQs der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte.

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16.3.2007 Intelligenzrente DDR - Allgemeines - Nr. 1 Technische Intelligenz
LSG Berlin-Brandenburg: für Beschäftigung als Ingenieur war kein „aktiver Einfluss auf den Produktionsprozess“ notwendig

 

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat durch mehrere Senate entschieden, dass es für eine gegenüber dem Zusatzversorgungsträger begehrte Feststellung von Pflichtbeitragszeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) aufgrund der Zugehörigkeit zum zusätzlichen Altersversorgungssystem der technischen Intelligenz im Sinne der Rechtsprechung des BSG nicht notwendig eines „aktiven Einflusses auf den Produktionsprozess“ bedarf.

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