|
|
|
Willkommen im Archiv der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte
Hier finden Sie alle alle Artikel, Meldungen, Urteile und FAQs der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte.
|
 |
| 11.11.2003 |
Berufskrankheit - Allgemeines - Allgemeines
LSG Berlin: Bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule kann bereits sechs Jahre nach Auftreten erster Symptome als Berufskrankheit anerkannt werden
Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule können auch vorliegen, wenn bei dem Betroffenen bereits sechs Jahre nach Aufnahme seiner Tätigkeit bereits erste Symptome der Erkrankung auftreten. Für die berufliche Exposition stellt die sog. Zehnjahresfrist insofern keine starre Ausschlussfrist dar.

|
 |
| 11.5.2006 |
Berufskrankheit - Allgemeines - Allgemeines
Bayerisches LSG: Eine Berufskrankheit nach Nr.1303 der Anlage zur BKV liegt auch vor, wenn zwar eine Belastungsdosis nicht erreicht ist, jedoch typische Merkmale des Krankheitsverlaufs und des Krankheitsbilds für das Vorliegen einer BK sprechen.
Das Bayerische LSG sieht für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr.1303 der Anlage zur BKV eine Dosis von 40 ppm-Benzoljahren nicht mehr als eine unverrückbare Grenze für ein signifikant erhöhtes Erkrankungsrisiko an, da es nach Würdigung des eingeholten Gutachtens gerade keine medizinisch-rechtlich gesicherten Anhaltspunkte für die Annahme eines solchen Risikos erst ab einer kumulativen Belastungsdosis von über 40 ppm-Jahren gibt. Auch eine Exposition, die deutlich unter diesem Wert liegt, schließt somit einen kausalrechtlichen Zusammenhang mit der Erkrankung nicht aus. Vielmehr ist in diesen Fällen besonders zu prüfen, ob daneben ausreichende Hinweise bestehen, die eine durch Benzol hervorgerufene Erkrankung begründen können. Eine Entscheidung über einen Anspruch auf Anerkennung einer beruflich bedingten Erkrankung durch Benzol setzt somit grundsätzlich eine am konkreten Einzelfall orientierte qualifizierte Kausalitätsbeurteilung voraus, wobei für eine Benzoleinwirkung typische Merkmale des Krankheitsverlaufs und des Krankheitsbilds besonders zu würdigen sind. Diese Prüfung führte hier dazu, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Vorliegen einer Berufskrankheit medizinisch-rechtlich ausreichend zu begründen ist.

|
 |
| 21.11.2006 |
Berufskrankheit - BK 2101 - Allgemeines
Hess.LSG: Zur Anerkennung einer Epicondylitis humeri radialis als Berufskrankheit
Die Anerkennung einer Epicondylitis humeri radialis verlangt zur Krankheitsverursachung repetitive Arbeitsverrichtungen mit statischen und dynamischen Anteilen, bei denen eine einseitige, von der Ruhestellung stark abweichende Haltung der Gliedmaßen erforderlich ist. Ferner muss es sich um kurzzyklische, immer wiederkehrende Bewegungsabläufe handeln, bei denen im Handbereich die gleichen Muskeln und Sehnen unter gleichartiger Belastung betätigt werden. Dabei ist insbesondere eine sich ständig wiederholende Zugbeanspruchung der Sehnenansätze erforderlich, beispielsweise den immer wiederkehrenden Rückhandschlag eines Tennis- bzw. Tischtennisspielers, langwährendes Hämmern oder das Betätigen eines Schraubendrehers.

|
 |
| 22.8.2006 |
Berufskrankheit - BK 2101 - Allgemeines
Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit bei besonderer Gefährdungslage
1. Sehnenscheidenentzündungen der rechten Hand infolge langjähriger Arbeit an PC-Standardtastaturen und -mäusen können eine dienstunfallrechtliche Berufskrankheit sein, wenn die konkret auszuführenden dienstlichen Verrichtungen eine besondere Gefährdung unabhängig von der individuellen Veranlagung typisch und in höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung bzw. den übrigen Beamtinnen und Beamten enthalten. (Rn.16) 2. Zur Auslegung des Merkblatts BKV 2101. (Rn.16)

|
 |
| 26.7.2004 |
Berufskrankheit - Allgemeines - Allgemeines
LSG Berlin: Eine Meniskopathie beider Kniegelenke ist ursächlich auf eine langjährige berufliche Tätigkeit als Fußbodenleger zurückzuführen und deshalb als Berufskrankheit anzuerkennen
LSG Berlin: Eine Meniskopathie beider Kniegelenke ist ursächlich auf eine langjährige berufliche Tätigkeit als Fußbodenleger zurückzuführen und deshalb als Berufskrankheit anzuerkennen

|
 |
| 27.1.2005 |
Berufskrankheit - Allgemeines - Allgemeines
SG Aachen: Bandscheibenbedingte LWS-Erkrankung als Berufskrankheit (BK 2108)
Eine bandscheibenbedingte LWS-Erkrankung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit beruflich bedingt, wenn ein belastungskonformes Schadensbild mit von unten nach oben abnehmendem Schaden und ein Auftreten der Beschwerden nach einer beruflichen Belastung von mehr als 10 Jahren sowie eine plausible zeitliche Korrelation der Entwicklung des Schadensbildes mit den gesicherten beruflichen Belastungen und eindeutig altersvorauseilender Verschleiß gegeben ist.

|
 |
| 27.6.2006 |
Berufskrankheit - Wehrdienstbeschädigung - Allgemeines
Bayer. LSG: Anerkennung einer Leukämie als Wehrdienstbeschädigung
Wenn vor der Manifestation einer Hämoblastose innerhalb von zwei Jahren als Schädigungstatbestand Infektionskrankheiten vorangegangen sind, die insbesondere auf das lymphathische System eingewirkt haben, ist Kannversorgung zu leisten. Der konkrete Nachweis der Infektion bzw. deren genaue Bezeichnung ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn der Nachweis einer Infektionskrankheit, die insbesondere auf das lymphathische System eingewirkt hat, im Gesundheitsdienst - hier als Laborarzt bei der Bundeswehr - erbracht werden kann. Tritt diese Erkrankung innerhalb des im Rahmen der Kann-Versorgung maßgeblichen Zweijahreszeitraums auf, so ist die - im Streit stehende - Leukämieerkrankung als Wehrdienstbeschädigung anzuerkennen.

|
 |
| 28.4.2004 |
Berufskrankheit - Allgemeines - Allgemeines
BSG: Das Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen nach dem MDD ersetzt nicht den Kausalitätsnachweis für den Nachweis einer Berufskrankheit Nr. 2108
Das Urteil des BSG zeigt einmal mehr, dass das Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen, festgestellt nach dem MDD ( Mainz-Dortmunder-Dosismodell ) allein nicht ausreicht, um den Nachweis einer Berufskrankheit tatsächlich zu führen. Entscheidend bleiben am Ende immer die Aussagen der in das Verfahren eingeführten medizinischen Gutachten. Diesbezüglich muss von Anfang an strikt darauf geachtet werden, welche Gutachter beauftragt werden. Diesbezüglich bestehen eine Reihe von Steuerungsmöglichkeiten, welche konsequent genutzt werden müssen. Dies beginnt bereits im Antrags- bzw. Widerspruchsverfahren und nicht erst im Prozess!

|
 |
| 30.10.2007 |
Berufskrankheit - Allgemeines - Allgemeines
BK 2108 BSG hält künftig nicht mehr am Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) fest

|
 |
|
 |
|
 |
|
|