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Willkommen im Archiv der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte

Hier finden Sie alle alle Artikel, Meldungen, Urteile und FAQs der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte.

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10.3.2005 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
OLG Brandenburg: „Restfunktionalität“ eines komplett geschädigten Armes als Gleichgewichtsorgan spielt bei der Invaliditätsbewertung keine Rolle.

OLG Brandenburg: Kann ein Arm im Rahmen seiner natürlichen Bestimmung nicht mehr zum Einsatz gebracht werden, so liegt einer Funktionsunfähigkeit nach Gliedertaxe von 1/1 Armwert vor. Dabei kann es keine Rolle spielen, ob dem nicht mehr nutzbaren Arm noch eine Gleichgewichtsfunktion für den Oberkörper zukommt.

 

12.1.2000 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
OLG Köln: Für eine mit einem Tinnitus einhergehende Gleichgewichtsstörung ist ein zusätzlicher Invaliditätsgrad von 10 % anzusetzen.

Der für den eingetretenen vollständigen Hörverlust auf dem linken Ohr anzusetzende Invaliditätsgrad von 30 % deckt den daneben eingetretenen linksseitigen Tinnitus nicht ab.

Da der Tinnitus aber nur in seinen psychischen Auswirkungen Krankheitscharakter hat und sich nur darüber im Sinne einer Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auswirkt, stellt er eine psychische Reaktion dar und erfüllt damit den Ausschlusstatbestand nach § 2 IV AUB 88.

Für die mit dem Tinnitus einhergehenden Gleichgewichtsstörungen ist ein zusätzlicher Invaliditätsgrad von 10 % anzusetzen.

 

12.3.2003 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
OLG Saarbrücken: Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über Vorerkrankungen bei Antragstellung

OLG Saarbrücken: Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über Vorerkrankungen bei Antragstellung führt nicht zur Nichtigkeit des selbstständigen Versicherungsvertrags über die Gewährung vorläufiger Deckung, wenn der Versicherer sofortigen Versicherungsschutz ab Antragseingang gewährte.

13.5.2004 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
OLG Naumburg: Der Hinweis des Arztes, dass mit einem Dauerschaden zu rechnen sei, reicht nicht für eine Invaliditätsfeststellung nach AUB 61.

Der Hinweis des Arztes auf einem Rezeptvordruck, dass laut CT mit einem Dauerschaden zu rechnen sei, besagt nach allgemeinen Sprachverständnis nicht, dass dessen Eintritt damit tatsächlich festgestellt wurde, sondern allein, dass der Eintritt eines Dauerschadens möglich ist.

 

13.7.2005 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
OLG Frankfurt/M: Vorerkrankung Morbus Scheuermann darf bei Berechnung der Invaliditätsentschädigung nach einem Unfall keine Anrechnung finden. Nichtvornahme einer Operation mit lediglich vertretbarem Risiko stellt keine Obliegenheitsverletzung des VN dar.

In der Unfallversicherung muss sich der VN nur solchen Operationen unterziehen, zu denen sich ein vernünftiger Mensch unter Abwägung aller Umstände entschließen würde. Auch im Rahmen der allgemeinen Schadensgeringhaltungspflicht ist der Geschädigte lediglich gehalten, sich auf einfache, gefahrlose und sicheren Erfolg versprechende Operationen einzulassen, nicht aber auf solche, deren Risiko der Sachverständige als lediglich vertretbar, nicht aber als nur gering eingestuft hat.

14.10.2005 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
OLG Karlsruhe: Die in der Gliedertaxe enthaltene Wendung „Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk“ ist unklar.

Mit dieser Entscheidung setzt das OLG Karlsruhe die Rechtsprechung des BGH zur Unklarheitenregel bei den Formulierungen „Hand im Handgelenk“ und „Fuß im Fußgelenk“ nunmehr auch auf die Begrifflichkeit „Arm im Schultergelenk“ um, was letztlich nur konsequent ist, jedoch von der Versicherungswirtschaft in der Regulierungspraktik weiterhin ignoriert wird.

15.8.2007 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
OLG Hamm: Führt eine Bodenunebenheit zum Umknicken beim Fußball, ist der Unfallbegriff i.S. der privaten Unfallversicherung erfüllt.

Der Unfallversicherte muss den vollen Beweis dafür erbringen, dass ein Ereignis plötzlich von außen auf seinen Körper eingewirkt hat. Eine solche Einwirkung liegt vor, wenn der Versicherte beim Fußballspiel wegen einer Bodenunebenheit umknickt. Zum Beweis kann es genügen, dass die Verletzung beim Spiel auf einem "Bolzplatz" mit vielen Unebenheiten geschah und nach sachverständiger Beratung keine greifbaren Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Versicherte aufgrund einer inneren Ursache, also ohne Bodenunebenheit, umknickte.

16.1.2008 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
BGH: Neufestsetzung der Invalidität in der Privaten Unfallversicherung setzt ebenfalls Erstfeststellung der Invalidität voraus

Das Urteil des BGH lässt Rückschlüsse auf einen typischen Geschehensablauf bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Versicherte nach einem Unfall zu, der auch hier dazu geführt hat, dass das Unfallopfer leer ausging, weil es– in Unkenntnis der Rechtslage – nicht rechtzeitig für die notwendige Invaliditätsfeststellung Sorge getragen hatte.

 

18.8.2009 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
OLG Hamm: Keine Rückforderung der Invaliditätsleistung durch die Unfallversicherung, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die frühere Einschätzung des Gutachters und damit die Invaliditätsentschädigung zu hoch war

Hat die Versicherung den Grad der voraussichtlich dauernden Invalidität zu einem Zeitpunkt vor Ablauf von drei Jahren nach dem Unfall festgestellt und entsprechend geleistet und enthalten die Versicherungsbedingungen eine Nachbemessungsregel wie etwa § 11 IV AUB 88, so setzt ein Rückforderungsanspruch nach Ablauf von drei Jahren nach dem Unfall nicht nur voraus, dass bei richtiger Beurteilung nach damaligem Erkenntnisstand (ex ante) die damals getroffene Einschätzung zu hoch war. Der Anspruch besteht vielmehr auch nur insoweit, wie sich die damalige Einschätzung nunmehr - bezogen auf den Zeitpunkt drei Jahre nach dem Unfall - tatsächlich als zu hoch erweist.

21.3.2006 Unfallversicherung - Allgemeines - Allgemeines
OLG München: Bei Invaliditätsabrechnung darf ein Vorschaden nur dann berücksichtigt werden, wenn er über den alterstypischen Verschleiß hinausgeht!

Das vorgestellte Urteil des OLG München stellt im Grunde keine neue Entwicklung in der Rechtsprechung dar, sondern wiederholt die ständige Rechtsprechung des BGH seit 1983. Gleichwohl zeigt es auf, dass sowohl Versicherungen als auch die von ihnen beauftragten Gutachter, das Prinzip der Berücksichtigung eines Vorschadens in der privaten Unfallversicherung weiterhin nicht wirklich verinnerlicht haben!

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