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Willkommen im Archiv der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte

Hier finden Sie alle alle Artikel, Meldungen, Urteile und FAQs der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte.

Typ:

Schwerpunkt:

Unterschwerpunkt 1:

Unterschwerpunkt 2:

1.10.2009 weitere Rechtsgebiete - Bußgeld- und OWi-Recht - Allgemeines
Unzulässigkeit automatisierter Videoüberwachung durch VKS 3.0

 

1.8.2004 Intelligenzrente DDR - Allgemeines - Nr. 1 Technische Intelligenz
BSG: RFT-Industrievertrieb ein Produktionsbetrieb ?

Bundessozialgericht bestätigt Sächsiches LSG als Tatsacheninstanz: RFT Industrievertrieb soll kein Produktionsbetrieb, sondern im Schwerpunkt ein Dienstleistungsbetrieb gewesen sei, der allenfalls nebengeordnet produktionstechnische Aufgaben erfüllt habe.

Zu beachten ist jedoch, daß eine materiell- rechtliche Überprüfung des Urteils des Sächsischen LSG nicht erfolgte, da der Kläger keine Verfahrensrüge erhoben hat.

 

 

 

10.1.2004 Gesetzliche Rentenversicherung - Renten im Beitrittsgebiet - Beitragszeiten
Rechtsstreit zur Verfassungsmäßigkeit von sogenannten Auffüllbeträgen vor dem BVerfG anhängig

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Rechtsstreit zur Verfassungsmäßigkeit von sogenannten Auffüllbeträgen aus dem Übergangsrecht bei DDR-Renten anhängig.

10.1.2005 Berufsunfähigkeitsversicherung - Allgemeines - Allgemeines
Map-report 2004: Nürnberger Versicherung und Bayern-Versicherung verweigern sich bei Ermittlung der Prozessquote im Bereich Berufsunfähigkeit!

Der branchenunabhängige Informationsdienst „map-report“ veröffentlicht regelmäßig die Prozessquote der 20 größten Anbieter im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Statistik lässt interessante Rückschlüsse auf das Regulierungsverhalten der einzelnen Gesellschaften zu und kann ein Kriterium bei der Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sein.

10.11.2005 Medizinrecht - Ärzteversorgung - Allgemeines
OVG Niedersachsen: Entwöhnungsbehandlung ist keine Voraussetzung für Berufsunfähigkeitsrente

Ein berufsständiges Versorgungswerk kann es im Rahmen seiner Leistungsprüfung für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente gegenüber seinem Versicherten nicht zur Voraussetzung machen, daß sich dieser zunächst einer Entwöhnungsbehandlung unterzieht.

Sowohl in den Bedingungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung als auch in den Satzungen der Versorgungswerke von berufsständigen Organisationen (hier Ärzteversorgung), sind häufig Regelungen bzgl. sog. Mitwirkungsobliegenheiten getroffen.

Diese können dazu führen, dass z.B. im Fall der Berufsunfähigkeit einem Arzt vor Anerkennung der Leistungspflicht durch das Versorgungswerk, vorab zugemutet wird, sich bestimmten Behandlungen zur Wiedererlangung seiner Leistungsfähigkeit zu unterziehen.

 

Regelmäßig sind derartige Klauseln genau auszulegen und zu hinterfragen, welche Mitwirkung durch das Versorgungswerk tatsächlich verlangt werden können. Im vorliegenden Fall enthielt die Satzung aber überhaupt keine entsprechende Regelung, so dass das Gericht folgerichtig, die Forderung des Versorgungswerkes – hier zur Absolvierung einer Entwöhnungsbehandlung – zurückwies.

10.12.2003 Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallrenten - Allgemeines
Anrechnung von Unfallrenten bei Rentenbeziehern aus dem Beitrittsgebiet fehlerhaft

 

10.2.1999 Sachversicherungsrecht - Hausratversicherung - Einbruchsdiebstahl
Verspätetes Einreichen der Stehlgutliste beim Einbruchsdiebstahl

Ob das verspätete Einreichen der Stehlgutliste tatsächlich eine zur Leistungsfreiheit führende Obliegenheitsverletzung darstellt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschal entschieden werden.

10.2.2009 weitere Rechtsgebiete - Bußgeld- und OWi-Recht - Allgemeines
Gesetzgeber untersagt entgültig sog. „Führerscheintourismus“

10.2.2009 weitere Rechtsgebiete - Straßenverkehrszivilrecht - Allgemeines
Gerechtfertigte Mietwagenkosten

10.3.2005 Sachversicherungsrecht - Hausratversicherung - Allgemeines
OLG Köln: Ein versicherter Raub setzt voraus, dass die Gewalt angewendet wurde, um den Widerstand des VN gegen die Wegnahme auszuschalten. Daran fehlt es, wenn das Tatbild der Wegnahme mehr durch die angewandte List, Geschicklichkeit, Schnelligkeit oder d

Mit dem Urteil wird eine durchaus typische Situation beschrieben, welche im Nachhinein bei Versicherten immer wieder Erstaunen auslöst, wenn klar wird, dass dieser Hergang nicht versichert sein soll. Bei der Abgrenzung des Raubes vom Trickdiebstahl in der Hausratversicherung kommt es ganz wesentlich auf die genaue Schilderung des Sachverhaltes an, Undeutlichkeiten oder ungeschickte Formulierungen in der Schadenanzeige können ganz schnell zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.

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