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Anwalt Arbeitsrecht Berlin
Ihre Kanzlei Büchner Rechtsanwälte - Thema Arbeitsrecht
Ihr Anwalt im Arbeitsrecht in Berlin berät Sie gerne bei Fragen zu:
Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag Arbeitsvertragsrecht.
Wir vertreten Arbeitnehmer im Rahmen aller Auseinandersetzungen im
Arbeitsrecht, d.h. auch im arbeitsvertraglichen Bereich.
Dies betrifft z.B. Ansprüche auf ausstehenden Lohnzahlung, Streitigkeiten im
Zusammenhang mit einer Änderungskündigung, Betriebsübergang,
Gratifikationszahlungen, Betriebsrenten, Zeugnisstreitigkeit, tarifliche
Eingruppierung etc.
Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Berlin berät Sie gerne bei Fragen zu:
betriebliche Altersversorgung.
Ihr Verteidiger im Arbeitsrecht in Berlin berät Sie gerne bei Fragen zu:
Betriebsrente.
Ihr Anwalt im Arbeitsrecht in Berlin berät Sie ebenfalls bei Fragen zur
Kündigungsschutzklage.
Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Berlin berät Sie gerne bei Fragen zu:
Kündigungsrecht, Kündigung und Abfindung.
Abmahnung
Wenn der Arbeitgeber eine sog. Abmahnung ausspricht ist höchste Vorsicht
geboten. Zwar soll die Abmahnung grundsätzlich dem Zweck dienen, dass der
Arbeitnehmer die Chance bekommt, sein Fehlverhalten zu korrigieren, jedoch zeigt
die Praxis, dass sie für den Arbeitgeber i.d.R. die Vorstufe zur
verhaltensbedingten Kündigung ist.
Zu beachten ist: Eine Abmahnung muss nicht schriftlich erfolgen, auch eine
mündliche Verwarnung unter Zeugen kann genügen. Die Abmahnung wird in der
Personalakte abgelegt und darf dort mindestens zwei Jahre registriert bleiben.
Unser Rat: In vielen Fällen sind gleichwohl die formalen Voraussetzungen, welche
die Rechtsprechung an eine Abmahnung stellt, nicht erfüllt. Gerade um einer
möglichen – auf der Abmahnung aufbauenden – verhaltensbedingten Kündigung zuvor
zu kommen, sollte die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung in jedem Fall anwaltlich
überprüft, und ggf. – wenn sie der Arbeitnehmer nicht zurücknimmt – auch mit
Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden.
Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg informiert sie gerne
über: Aufhebungsvertrag.
Ihr Verteidiger im Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg informiert sie gerne
über: Arbeitsvertragsrecht.
Ihr Anwalt im Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg informiert sie gerne über:
betriebliche Altersversorgung.
Verfahren:
Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes bzw. der Erhebung
einer Klage wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen
umgehend telefonisch oder per Email. Beachten Sie für den Fall, dass Sie sich
gegen eine Kündigung zur Wehr setzen wollen, dass innerhalb von drei Wochen ab
Erhalt der Kündigung, Klage beim zuständigen Arbeitsgericht gegen den
Arbeitgeber erhoben werden muss. Auch in anderen arbeitsrechtlichen
Streitigkeiten gibt es häufig zu beachtende Ausschlussfristen.
In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann – für Sie
unverbindlich und kostenlos – die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprochen und
ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden.
Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und
Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den
Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch abzuklären.
Die Kosten der Rechtsberatung bzw. des Verfahrens übernimmt im Regelfall Ihre
Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen
Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich die für Sie
kostenlose Deckungsanfrage und die Abrechnung.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die
freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls
Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Nach
unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern
angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem
befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich
erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern
allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von
Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich
vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung,
aber nicht Ihnen! Auch die Prüfung der Erfolgsaussicht der Angelegenheit sollte
möglichst keinem, von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt überlassen
werden.
Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber
anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie
uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst
für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im
jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten
Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die
Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen!
Gerne beraten wir
Sie zu Fragen zum Arbeitsrecht: Ihr Anwalt im Arbeitsrecht in Berlin.
Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg informiert sie gerne
über: Betriebsrente.
Ihr Verteidiger im Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg informiert sie gerne
über: Kündigungsschutzklage.
Ihr Anwalt im Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg informiert sie gerne über:
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